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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier findet ihr Antworten auf häufig gestellte Fragen an die Gärten der Welt. Bitte zögert nicht, uns zu kontaktieren, falls ihr weitere Fragen habt. Gerne könnt ihr das Besucherzentrum der Gärten der Welt direkt kontaktieren.

E-Mail senden an besucherzentrum(at)gaertenderwelt.de

Telefonisch unter 030 / 700 906 720 (März - Oktober 10 - 18:30 Uhr / November - Februar 10 - 16:00 Uhr)

Sind Hunde in den Gärten der Welt erlaubt?

Nein, unsere vierbeinigen Freunde müssen leider draußen bleiben. Nur ausgewiesene Blinden- und Therapiehunde dürfen entsprechend der Parkordnung mitgeführt werden. Bitte den entsprechenden Nachweis an der Kasse vorzeigen.

 

Kann ich auf dem Gelände bargeldlos bezahlen?

Leider bieten nicht alle Pächter bargeldlose Zahlung an. Das gilt auch bei unseren Parkfesten. Einen Geldautomaten gibt es leider nicht auf dem Gelände. Die nächste Sparkasse findet ihr in Alt-Marzahn, neben dem Rewe.

 

Gibt es Gutscheine für die Gärten der Welt?

Nein, wir bieten keine Gutscheine im klassischen Sinne an. Ihr könnt jedoch gerne Tages- oder Jahreskarten im Voraus kaufen und diese verschenken. Bitte beachtet beim Kauf, dass unsere Tageskarten eine Gültigkeit von 24 Monaten haben und saisongebunden sind. Der Abholschein für eine Jahreskarte muss innerhalb von 24 Monaten vor Ort eingelöst werden. Jahreskarten sind grundsätzlich an das Kalenderjahr gebunden.

 

Kann ich kostenfrei parken?

Ja, es gibt um die 400 Parkplätze, die während der Öffnungszeit kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Parkplätze schließen ca. 1,5 Stunden nach Kassenschluss. Auf allen Parkflächen sind Behindertenparkplätze verortet.

 

Ich habe etwas verloren. Gibt es ein Fundbüro?

Fundsachen werden im Besucherzentrum am Eingang Blumberger Damm aufbewahrt. Telefonische Auskunft täglich von 10-16 Uhr (November-Februar) und 10-18:30 Uhr (März-Oktober) unter 030 / 700 906 720. Adresse zur Abholung (nur während der Öffnungszeiten des Besucherzentrums): Blumberger Damm 44, 12685 Berlin

 

Darf ich Essen mitbringen und picknicken?

Ja, es ist erlaubt Essen und Getränke für den Aufenthalt in den Gärten der Welt mitzubringen. In den Themengärten und den Gartenkabinetten ist das Essen, Trinken und Rauchen jedoch untersagt (Ausnahme: Gastronomische Einrichtungen).
Achtung: Bei Konzerten gibt es Einschränkungen bei der Mitnahme von Speisen und Getränken. Es gibt zahlreiche Angebote vor Ort.


Darf ich auf dem Gelände grillen?

Grillen, auch mit Gaskartuschen, offenes Feuer jeglicher Art, die Nutzung von Shishas und das Mitführen von Glasflaschen sind untersagt. Picknicken ist in den Themengärten und den Gartenkabinetten nicht erlaubt.

 

Darf ich in den Gärten der Welt baden?

Das Planschen und Baden ist in Seen, Bachläufen sowie in allen Brunnen und wassertechnischen Installationen nicht erlaubt. Weder unser See noch unsere Anlagen enthalten Trinkwasser. Abkühlung findet ihr auf unserem Wasserspielplatz "Konrad reitet in die Südsee".

 

Gibt es einen Rollstuhl- und Bollerwagenverleih?

Ja, ihr habt die Möglichkeit, Rollstühle und Bollerwagen, unter vorheriger Reservierung, im Besucherzentrum am Haupteingang Blumberger Damm auszuleihen. Die Ausleihe ist während der Öffnungszeiten des Besucherzentrums möglich (März-Oktober 10-18:00 Uhr/ November – Februar 10-16:00 Uhr). Für eine rechtzeitige Reservierung erreicht ihr uns unter 030 / 700  906 720 oder besucherzentrum@gaertenderwelt.de. Hier findet ihr mehr Infos.

 

Sind die Gärten der Welt barrierefrei?

Die Gärten der Welt führen das Signet "Reisen für Alle" sowie das Signet "Berlin barrierefrei". Die Eingänge "Blumberger Damm" und "Eisenacher Straße" sind barrierefrei und können mit Rollstuhl oder Kinderwagen passiert werden. Auf unserer Website findet ihr weitere Informationen hierzu. Einen Geländeplan für Rollstuhlfahrer*innen erhaltet ihr auf Nachfrage im Besucherzentrum am Haupteingang Blumberger Damm.

 

Darf ich mit meinem Fahrrad durch die Gärten der Welt fahren?

Kraftfahrzeuge, Fahrräder (auch: Skateboards, Kickboards, Rollschuhe, Inliner und Ähnliches) sowie Mofas dürfen nicht mit in den Park genommen werden. Die Nutzung von Dreirädern und elektromobilen Scootern ist bei Vorlage einer amtlichen Bescheinigung (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G bzw. aG) erlaubt. Kinder bis einschließlich 5 Jahre dürfen gerne einen Roller oder ein Laufrad mit in den Park nehmen. Jedoch ist das Befahren der Themengärten und Gartenkabinette mit Rollern, Laufrädern u. Ä. nicht gestattet.

Alles weitere findet ihr hier

Parkordnung
Parkordnung

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